Schwangerschaft einer Gfg – DN

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  • #16608
    David1982
    Teilnehmer

      Hallo liebe Kollegen,

      ich hab eine Frage zum Thema Geringfügige Schwangere:
      Laut § 8 Abs 4 AngG heißt es:
      (4) Weibliche Angestellte behalten den Anspruch auf das Entgelt während sechs Wochen nach ihrer Niederkunft; während dieser Zeit dürfen sie zur Arbeit nicht zugelassen werden. Erkranken sie, so gelten vom Zeitpunkte der Niederkunft die Bestimmungen des Abs. 1.

      Das Beschäftigungsverbot beginnt ja 8 Wochen vor der errechneten Geburt und 8 Wochen danach.

      Meine Frage: Muss der Dienstgeber jetzt 14 Wochen (8 Wochen vor der Geburt) und 6 Wochen nach der Geburt das Gehalt weiter zahlen? –> weil es heißt „behalten den Anspruch auf das Entgelt während sechs Wochen nach ihrer Niederkunft“

      Wäre super, wenn mir jemand helfen kann!

      Lg
      David

      #24687

      Hallo David,

      nur die 6 Wochen vom Tag nach der Geburt müssen bezahlt werden (incl. SZ).

      LG

      #24688
      David1982
      Teilnehmer

        Hallo Roland,

        vielen Dank!

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