Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Versicherungsunternehmen, Abteilungsleiterin ist schwanger.
Bei echter Überstundenpauschale mit Widerrufsrecht dürfte ich ihr die Überstundenpauschale streichen, aber wie schaut das bei einer All In Vereinbarung aus?
Sie hat die letzten 2 Jahre laut Aufzeichnungen keine Überstunden geleistet bzw sogar weniger Stunden als 38,5/Monat erbracht.
Jetzt ist sie schwanger und darf keine Überstunden mehr machen. Darf ich jetzt ihr Gehalt einfach so um die 5 Stunden runter kürzen? (Die 5 Stunden wurden nämlich bis jetzt immer in der Lohnart berücksichtigt? Wenn ja, (wir rechnen im Vorhinein) darf ich es auch rückwirkend ändern?
Wie schaut dann das Gehalt aus nach der Karenz bei ELternteilzeit?
Vielen Dank für Eure Hilfe
LG
Elisabeth