Schwangerschaft, All in Vereinbarung

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  • #16201

    Hallo,

    vielleicht könnt ihr mir helfen. Versicherungsunternehmen, Abteilungsleiterin ist schwanger.
    Bei echter Überstundenpauschale mit Widerrufsrecht dürfte ich ihr die Überstundenpauschale streichen, aber wie schaut das bei einer All In Vereinbarung aus?
    Sie hat die letzten 2 Jahre laut Aufzeichnungen keine Überstunden geleistet bzw sogar weniger Stunden als 38,5/Monat erbracht.
    Jetzt ist sie schwanger und darf keine Überstunden mehr machen. Darf ich jetzt ihr Gehalt einfach so um die 5 Stunden runter kürzen? (Die 5 Stunden wurden nämlich bis jetzt immer in der Lohnart berücksichtigt? Wenn ja, (wir rechnen im Vorhinein) darf ich es auch rückwirkend ändern?
    Wie schaut dann das Gehalt aus nach der Karenz bei ELternteilzeit?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    LG
    Elisabeth

    #23965

    Hallo Elisabeth!

    Ich sehe da absolut KEINE Möglichkeit, die Gesamtgehaltsvereinbarung während der Schwangerschaft (einseitig) zu ändern.
    Das ist der große Nachteil einer All-In-Vereinbarung, da gibt’s kein Widerrufsrecht.

    Für die Elternteilzeit wird man sich bemühen müssen, einvernehmlich eine akzeptable Lösung zu finden.

    LG

    #23966

    Lieber Roland,

    vielen Dank für die Antwort!

    LG
    ELisabeth

    #23967

    Stimmt, Geht gar nicht.

    Eine All-In ist praktisch in Stein gemeißelt und bringt man ohne Verschlechterungsvereinbarung auch nicht mehr weg (Alles schon erlitten)

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