Hallo!
Ich habe zwei Fragen zu schwangeren DN:
Eine DN hat am 26.6.08 ihr erstes Kind bekommen (Mutterschutz von 13.3.08-13.8.08) und
ist danach in Karenz gegangen. Abmeldung bei der GKK mit „Karenz gem. Msch“.
Diese Karenz würde am 25.6.10 enden.
Die DN ist nun erneut schwanger und ist seit 9.3.10 in Mutterschutz.
Für den Zeitraum, in dem die DN in Mutterschutz ist muss ich ihr doch MV Beiträge zahlen?!
Muss ich hierfür eine Meldung bei der GKK machen?
Und zu der anderen schwangeren DN:
Sie hat noch einiges an Urlaub offen, wenn sie in Mutterschutz kommt (Beginn im Mai 2010).
Wie muss ich es machen, wenn der DG der DN den offenen Urlaub auszahlen will bzw. wann (Ende Msch oder Ende Karenz)
ist die Auszahlung möglich?
Kann dieser Urlaub verjähren (falls er nicht ausgezahlt werden würde) bzw. ab wann würde er verjähren?
Vielen Dank für eure Antworten!
Lg Carina