Liebes Forum,
ich hätte da mal eine Frage zur Weiterbezahlung von SFN Zuschlägen bei einer schwangeren Dienstnehmerin.
Die DN hat bisher im Wechseldienst auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet und erhielt dafür die Zuschläge gemäß EstG §68/1 abgerechnet. Jetzt hat sie ihre Schwangerschaft gemeldet und darf an diesen Tagen natürlich nicht mehr arbeiten. Mir ist klar, dass ich ihr die im Durchschnitt geleisteten Zuschläge weiter bezahlen muss. Aber darf ich diese auch weiterhin lohnsteuerfrei abrechnen? Laut EstG § 68(7) muss dies ja z.B. im Krankenstand gemacht werden….
Aber schwanger zu sein ist ja keine Krankheit 😉
LG Conny