Schwanger – Überstunden

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  • #15648

    Guten Tag!

    Ich arbeite in der Lohnverrechnung, hab jetzt aber eine Frage in eigener Sache:

    Ich arbeite Vollzeit (38 Stunden) und unterliege dem KV Papierindustrie.
    Laut MSchG darf ich als Schwangere nicht mehr als 9 Stunden pro Tag und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.
    Ich habe beides berücksichtigt und bedingt durch die 38 Std.-Woche 5 „Überstunden“ gemacht, die ich mir jetzt auszahlen lassen wollte.

    Laut unserem KV werden alle Stunden über 38 Stunden als Überstunden mit 50 % Zuschlag behandelt.

    Nun hat mir meine Kollegin, die für meine Abrechnung zuständig ist, erklärt, dass dies sehr wohl Überstunden sind, die ich nicht machen darf und mir vorgeschlagen, die Stunden auf meinem Saldokonto stehen zu lassen und nicht auszubezahlen, weil das sonst vom Arbeitsinspektor beanstandet werden kann.

    Hat meine Kollegin recht? Ich habe nirgends einen Hinweis darauf gefunden, dass ich die 2 Mehr- bzw. Überstunden pro Woche nicht machen dürfte bzw. nicht ausbezahlt bekommen dürfte.

    Danke und lg
    nickii79

    #22684

    Hallo Nicki!

    Ich bin auch der Meinung, dass man problemlos die 2 Mehrabeitsstunden machen darf, solange nicht die 9 Stunden überschritten werden.

    LG

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