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11.12.2008 um 9:38 Uhr #14890
Liebes PV Forum!
Ich bitte um Hilfe bei folgendem Fall:
Unsere Mitarbeiterin befindet sich seit März 07 in Karenz
Gestern teilte sie mir mit das sie wieder schwanger ist (Geburtsterim: 23.05.09)
Die Karenz endet 1 Woche vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Wie kann man diese Woche überbrücken?
Welche Meldungen muss ich an die GKK senden?
Muss ich auch noch das Arbeitsinspektorrat informieren?
Welche Ansprüche entstehen durch den neuen Mutterschutz?Vielen Dank für Eure Hilfe
29.12.2008 um 11:03 Uhr #20941Hallo!
Die Mitarbeiterin könnte den Urlaub konsumieren den sie im Mutterschutz aufbauen würde.
Vielleicht hat aber noch jemand eine bessere Lösung.
lg oest
29.12.2008 um 11:10 Uhr #20942Antwort auf auf die anderen Fragen bin ich schuldig geblieben:
Meldung an das Arbeitsinspektorat würde ich wie gewohnt machen.
Bei der GKK würde ich sie anmelden und mit Beginn Karenz wieder abmelden und Ansprüche würde ich sagen für die eine Woche Gehalt, UZ und WR sowie Urlaubsanspruch bis Ende MuSchu – aber bitte noch andere Meinungen dazu einholen so sattelfest ist man da bei 3 Karenzen/Jahr auch nicht
30.12.2008 um 23:19 Uhr #20943Hallo oest!
Für die „nur“ 3 Karenzen pro Jahr ist die Antwort aber perfekt ausgefallen.
Einen kleinen Zusatz habe ich noch, was die DN betrifft:
Das Wochengeld wird für sie (erfreulicherweise) nach dem Verdienst bemessen.
Wenn der Mutterschutz nämlich noch während der Karenz eingetreten wäre, hätte sie nur um ein 80% erhöhtes Kinderbetreuungsgeld erhalten.LG
17.6.2011 um 11:41 Uhr #20944hallo!
„unsere schwangeren“ fordern mich mal wieder:
DN ist das 3. mal schwanger. diesmal endet die 2. karenz vor dem 3. mutterschutz. Zeitraum: 6 Monate…
wie sieht das hier mit einer karenzverlängerung aus?
meldungen gkk?
ich denke, dass beide vertragspartner einer verlängerung zustimmen! weiß nur nicht ob das rechtlich möglich ist?lg
19.6.2011 um 21:33 Uhr #20945Hallo Stephanie!
Am besten über diesen Zeitraum einen „unbezahlten Urlaub“ vereinbaren.
LG
20.6.2011 um 12:53 Uhr #20946Hallo Roland!
Danke für deine Antwort.
Kann ich den unbezahlten Urlaub von einem beliebigen Datum an vereinbaren, oder muss dass gleich nach Ende der gesetzl. Karenz sein?
Die Dienstnehmerin hat ihre neue Schwangerschaftsmeldung erst zwei Wochen nach Ende der Karenz geschickt, (aufgrund Urlaub, Stress, etc).Wenn wir aber jetzt, auf „gut will“ des DG, den unbezahlten Urlaub vordatieren, kann das doch zu Problemen mit der GKK kommen aufgrund der verspäteten Meldung, oder?
Wenn wir die Karenz aber nach ihrer Schwangerschaftsmeldung datieren?
21.6.2011 um 22:48 Uhr #20947Hallo Stephanie!
Ist meldungstechnisch dann sowieso schon ein Problem.
Man könnte theoretisch auch die 2 Wochen mit „echtem Urlaub“ überbrücken (sofern er vorhanden ist, Anspruch fällt ja während der Schutzfristen an) und dann den unbezahlten Urlaub vereinbaren.Meldungen bitte dann direkt mit GKK abstimmen; die verstehen sich eh als „Servicebetrieb“.
LG
22.6.2011 um 11:35 Uhr #20948Hallo Roland!
Zu deiner Information:
Lt. Auskunft Gebietskrankenkasse muss ich hier gar nichts melden, da man die Karenz bis zu einem halben Jahr verlängern kann
Wir sollen eine Karenzverlängerung bis zum Beginn vom 3. Mutterschutz vereinbaren (das geht sich genau innerhalb der halb-Jahres-Frist aus). Die Vereinbarung sollte enthalten, dass kein Anspruch auf Sonderzahlung und Urlaub besteht.Mal wieder was dazu gelernt! 😉
24.6.2011 um 10:52 Uhr #20949biggiTeilnehmerLiebe Stefanie!
Auf der Seite der WKO findest Du einen Mustertext für Karenzverlängerung:
http://portal.wko.at/wk/startseite_th.wk?dstid=0&sbid=137Bei Karenz melde ich auch immer nur am Anfang ab und bei Wiederkommen an. Wenn eine Karenz (auch verlängerte) in die andere übergeht, habe ich noch nie was gemeldet – Krankenkasse hat sowieso die Schwangerschaftsdaten.
Wichtig ist nur, dass man in der Lohnverrechnung die Mutterschutzzeiten extra eingibt, weil die als normale Beschäftigungszeiten zählen (Urlaub, Abfertigung, Jubiläum).
In der Lohnverrechnung lernt man nie aus. Es kommen immer wieder neue Fälle, außerdem ändern sich die Bestimmungen.
Liebe Grüße
Biggi
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