Hallo Doris!
Ich war ebenfalls immer der Meinung, dass das Arbeitsrecht bei freien DN nicht anwendbar ist, also auch das MSchG (nicht).
Nur habe ich das auch irgendwo mal aufgeschnappt, dass die Frist zu beachten ist. ❓
Ich werde mich mal schlau machen und (hoffentlich bald) eine Antwort reinstellen. In Zukunft wird, so denke ich, das Beschäftigungsverbot auf alle Fälle zu beachten sein.
Bezüglich „Abschaffung“ der freien DN kann ich nur sagen, dass das etwas übertrieben ist, nur sollen sie sozialversicherungsrechtlich echten Dienstnehmern gleichgestellt werden (mit Arbeitslosenversicherung, Krankengeld, Berechnung des Wochengeldes wie bei echten DN).
Ist auf jeden Fall im Regierungsprogramm, wie es dann wirklich ausgeht, werden wir hoffentlich bald sehen (bin hier auch betroffen!).
LG