Schutzfrist MuttSchG – freie Mitarbeiter

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  • #14117

    Hallo liebe Forumsgemeinde.

    Ich war immer der Meinung, für freie DN gilt das MuttSchG nicht. Nun habe ich gehört, dass man angeblich bei freien DN auch das absolute Beschäftigugsverbot nach MuttSchG – also 8 Wo vor und 8 Wo nach Geburt – beachten muss.
    Hat sich in diesem Bereich was in letzter Zeit geändert? 😕

    Und noch was:
    Außerdem höre ich immer wieder von dem Gerücht, dass man die freien DN überhaupt abschaffen will??????? 😡 Gibts da schon einen Gesetzentwurf dazu???

    Doris

    #19206

    Hallo Doris!

    Ich war ebenfalls immer der Meinung, dass das Arbeitsrecht bei freien DN nicht anwendbar ist, also auch das MSchG (nicht).
    Nur habe ich das auch irgendwo mal aufgeschnappt, dass die Frist zu beachten ist. ❓
    Ich werde mich mal schlau machen und (hoffentlich bald) eine Antwort reinstellen. In Zukunft wird, so denke ich, das Beschäftigungsverbot auf alle Fälle zu beachten sein.

    Bezüglich „Abschaffung“ der freien DN kann ich nur sagen, dass das etwas übertrieben ist, nur sollen sie sozialversicherungsrechtlich echten Dienstnehmern gleichgestellt werden (mit Arbeitslosenversicherung, Krankengeld, Berechnung des Wochengeldes wie bei echten DN).
    Ist auf jeden Fall im Regierungsprogramm, wie es dann wirklich ausgeht, werden wir hoffentlich bald sehen (bin hier auch betroffen!).

    LG

    #19207

    Hallo Doris!

    Ich habe verzweifelt gesucht und leider nicht wirklich Wertvolles gefunden.
    Ein Urteil darüber gibt es nach meinem (bescheidenen) Wissensstand auch nicht.

    Ich tendiere jedoch dazu, wie schon im ersten Posting angedeutet, dass das Beschäftigungsverbot einzuhalten ist, auch wenn im Grunde genommen das MSchG für freie DN nicht anwendbar ist.
    Irgendwo wäre das ja im Sinne des Arbeitnehmerinnenschutzes unverständlich, wenn die einen dürfen und die anderen nicht.
    Also beschäftigen würde ich die DN während der 8-Wochen-Frist nicht.
    Außerdem bekommt sie ja (wenn vollversichert) während dieses Zeitraums das (halt viel zu niedrige) Wochengeld von der GKK.

    Schöne Grüße

    #19208

    Hallo
    Da stimme ich Roland zu , das es Mutterschutzgesetz zu beachten ist denn auch Arbeitslose Frauen dürfen in der Zeit weder in einen Kurs gehen noch weitervermittelt werden . Das Mutterschutzgesetz ist meines erachtens auf alle anzuwenden.

    lg

    Braun

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