Schutzfrist

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  • #13177

    Liebe KollegenInnen!

    Eine Dienstnehmerin tritt lt. ärztlicher Bescheinigung in den vorzeitigen Mutterschutz! Sie bekommt das Kind um 1 Woche zu Früh in Normalgeburt. In der Regel wird im Falle einer Verkürzung der Schutzfrist die Woche hinten angehängt, wie schaut´s nun im Falle eines vorzeitigen Mutterschutzes aus? Danke für die Hilfe! lg. Alexander

    #17032

    Ich habe die Lösung inzwischen gefunden! Die Zeiten des individuellen und des generellen Beschäftigungsverbotes sind zusammenzurechnen. Das bedeutet, ergeben beide zusammen mindestens 8 Wochen ( 56KT ), bewirkt dies keine Verlängerung der Schutzfrist im Falle einer vorzeitigen Geburt! Dennoch danke! Lg. Alexander

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