Schnpperer – Anmeldung als Fallweisebesch.?

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  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahre von svnu.
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  • #14371
    max

    Auf einem Seminar einer LV-Softwarefirma habe ich gehört, dass Schnupperlehrlinge (jene welche im Rahmen der Schulausbildung zB jeden Mittwoch kommen) anzumelden sind?
    Und man müsse darauf achten dass die Schüler 15 Jahre sind?
    Wir haben bisher eine Bescheinung der Schule erhalten, dass das im Rahmen der Schule ist.

    Bitte um Hilfe welche Lösung richtig ist

    #19787

    Hallo max!

    Text aus einer GKK-Info aus 2005:

    Schnupperlehre

    Schüler, die eine außerschulische Schnupperlehre absolvieren, sind seit 1.7.2005 ebenfalls durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung geschützt. Dies trifft aber nur dann zu, wenn bei der außerschulischen Schnupperlehre folgende Voraussetzungen vorliegen:

    Es muss sich um Schüler der Polytechnischen Schule, 8. Klasse Volksschule, 4. Klasse Hauptschule, 8. und 9. Klasse Sonderschule oder 4. Klasse AHS handeln.
    Es darf kein „echtes“ Arbeitsverhältnis vorliegen.
    Die Schnupperlehre darf höchstens 15 Tage pro Betrieb und Kalenderjahr dauern. Der Erziehungsberechtigte muss der Schnupperlehre zustimmen.
    Es liegt eine Bestätigung vor, dass der Schüler auf alle relevanten Rechtsvorschriften (z.B. jugendschutzrechtliche Bestimmungen) hingewiesen wurde.

    (Siehe dazu auch § 175 Abs. 5 ASVG.)

    Ich kenne ehrlich gesagt nichts Gegenteiliges – möglicherweise ist aber eine Neuerung an mir vorbeigegangen ❓

    LG

    #19788

    Hallo,

    also ich habe dieselbe Info der GKK voriges Jahr kurz vor dem Sommer erhalten, wie Roland es beschrieben hat.

    LG
    Stefan

    #19789

    ich glaube, die Aussage von dem Lohnseminar bezieht sich auf Volontär-„Schnuppern“, das ist ein wenig was anderes, das eine ist eine Aktion von der Schule, das andere sucht sich der Schüler viell. selbst bei einer Firma, aber auch bei Volontariaten hat sich einiges verändert in der letzten Zeit. Alle miteinander dürfen jedenfalls nie zu Arbeitsleistung usw. herangezogen werden, sonst ist das sofort ein Arbeitsverhältnis.

    #19790
    svnu wrote:
    ich glaube, die Aussage von dem Lohnseminar bezieht sich auf Volontär-„Schnuppern“, das ist ein wenig was anderes, das eine ist eine Aktion von der Schule, das andere sucht sich der Schüler viell. selbst bei einer Firma, aber auch bei Volontariaten hat sich einiges verändert in der letzten Zeit. Alle miteinander dürfen jedenfalls nie zu Arbeitsleistung usw. herangezogen werden, sonst ist das sofort ein Arbeitsverhältnis.

    muss mich hier selbst widerrufen, weil ich nun privat selbst mit ähnlichem konfroniert bin und dieselben Erfahrungen gemacht habe – die Informationen sind ein wenig karg, die man dazu bekommt, ich bin verunsichert, was nun wirklich Sache ist- ich hoffe, dass sich jemand in der Praxis damit gut auskennt und mich hier korrigieren kann!?

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