Schmutzzulage

Startseite Foren Sonstiges Schmutzzulage

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #13390

    Hat ein Schlosser (KV Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe), dessen Arbeit eine überwiegende Verschmutzung von Körper und Bekleidung mit sich bringt, einen kollektivvertraglichen Anspruch auf eine Schmutzzulage?

    Wenn ja, ist diese Schmutzzulage SV-frei und Lst-frei zu behandeln?

    #17515

    Liebe Ulrike,
    der KV-Arbeiter im Eisen- und Metall verarbeitenden Gewerbe sieht eine stundenweise Schmutzzulage für Arbeiten vor, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Verschmutzung von Körper und Bekleidung des Arbeitnehmers zwangsläufig bewirken. Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist letztlich ein gewisser Beurteilungsspielraum gegeben. Schlosser haben sicher nicht schlechthin Anspruch auf Schmutzzulage, sondern es hängt von der konkreten Tätigkeit ab (vgl zB bei Tankwart: nur Tätigkeiten wie Ölwechsel oder Anbringung von Unterbodenschutz werden als außerordentlich und zwangsläufig verschmutzend angesehen, siehe Lohnsteuerrichtlinien Rz 1134).

    Wenn man den Anspruch laut KV aufgrund der außerordentlichen und zwangsläufigen Verschmutzung bejaht, müsste dann konsequenterweise auch SV- und LSt-Freiheit gegeben sein.

    Grüße,
    Poldi

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.