Schlechtwetterentschädigungsbeitrag

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  • #16584

    Hallo,

    ich hätte bezüglich dem Schlechtwetterentschädigungsbeitrag eine Frage. Wir haben Fliesenleger, welche den Kollektivvertrag Fliesenleger-, Platten- und Hafnergewerbe angehören und auch bei der BUAK sind. Meine Frage ist nun, ob diese Fliesenleger auch die Schlechtwetterentschädigungsbeiträge bezahlen müssen (DG 0,70% und DN 0,70%). In der taxativen Aufzählung des § 1 BSchEG findet man Pflastererbetriebe, fallen hier auch Fliesenleger hinein?

    Vielen Dank im Voraus,

    Lg

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