Lieber Max!
Die Frage ist wohl: Kann ein Skilehrer selbständig sein?
Kann er sich vertreten lassen?
Arbeitszeiteinteilung?
Eigene Arbeitsmittel?
Eingliederung in den Organismus des Dienstgebers?
Übernimmt der Skilehrer von einer Skischule, Hotel, oder ähnlichen seine Schüler, oder bewirbt er sich selbst?
Wenn er für eine z.B. Skischule arbeitet, kommt am ehesten ein normaler oder ein freier Dienstvertrag zu tragen. Hier kann kreativ gestaltet
werden.
Z.B. Der Sepp vertritt den Franz, die Skizeiten vereinbaren sich diese mit den Schülern selbst, eigene Skiausrüstung, Stundenhonorar an Skischule, Aufträge können abgelehnt werden = freier Dienstvertrag.
Alles (un)klar?
Martin
P.S. Bei den eigenen Betriebsmitteln ist nicht das eigene Pistengebiet + Lifte gemeint.
😆