Ich gebe Ihnen bezüglich Ihrer Überlegungen zu 100 % recht. Ich halte es für einen Rechtsstaat für äußerst bedauerlich, dass unverzichtbare Grundinformationen (!!!!!!), die für die korrekte abgabenrechtliche Sachbezugsermittlung bei (im Eigentum des Dienstgebers stehenden) Dienstwohnungen notwendig sind, nicht öffentlich und kostenfrei verfügbar (zB auf der Homepage des BMF) sind, sondern dass man diese Informationen käuflich erwerben muss.
Vorschlag: E-Mail an das BMF, am besten direkt an den Finanzminister (E-Mail: michael.spindelegger@bmf.gv.at), in dem Sie um kostenlose Zurverfügungstellung der für die Steuerermittlung notwendigen Informationen ersuchen.
Rainer Kraft
http://www.arbeitsrecht-kraft.at
http://www.facebook.com/magrainerkraft