Hallo Zusammen,
wir haben bei uns ein zum Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr. Alle ausgegebenen Gutscheine (Sachzuwendungen für Mitarbeiter) werden von der Buchhaltung erfasst und wir bekommen diese Auswertungen in der Lohnverrechnung mit Stand Beginn und Ende des Geschäftsjahres. Ist es schädlich, diese Auswertungen so für die LV zu betrachten oder muss ich zwingend die Werte des Kalenderjahres nehmen? Letztendlich ist ja der Steuerfreibetrag (186 EUR) ein jährlicher Freibetrag und wenn ich ständig die versetzten Werte aus dem Geschäftsjahr nehme, habe ich ja auch 12 Monate betrachtet. Ist eben nur ein anderer Rythmus.
Kann mir jemand helfen?
LG Annett