Sachbezug Wohnraum

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  • #13333

    Hallo!

    Ein Dienstnehmer bekommt von seinem Dienstgeber ein Zimmer in dessen privater Wohnung (die der DG auch selbst bewohnt) kostenlos zur Verfügung gestellt.

    Wie ist in diesem Fall der Sachbezug zu berechnen? Gilt diese Wohnung als angemietet obwohl der DG sie ja eigentlich für seine eigenen Wohnzwecke mietet?
    Sind bei der berechnung des Sachbezugswertes die 25% für angemieteten Wohnraum abzuziehen ❓ ❓

    Danke für eure Hilfe 😀
    Uschi

    #17383

    Liebe Uschi!

    Unter der Annahme, dass der Dienstnehmer nicht in die Hausgemeinschaft des Dienstgebers aufgenommen wurde und nur ein Zimmer in der privaten Wohnung des Dienstgebers bewohnt, ist der Sachbezug folgendermaßen zu berechnen:

    Nutzfläche des Zimmers x Quadratmeterpreis
    verglichen mit:
    der vom Arbeitgeber tatsächlich bezahlten Miete, umgelegt auf die Nutzfläche des Zimmers, abzüglich 25%.
    Der größere Betrag ist der anzusetzende Sachbezug.

    Liebe Grüße

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