Sachbezug Strom bei Dienstwohnung

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  • #15119

    Hallo,
    ich glaube ich habe mich gerade selbst verwirrt ???

    DW ab Mai 2009 Sachbezug ist klar.
    Mein Problem: Es gibt in dem Haus nur einen Stromzähler und so viel ich weiß ist doch Strom nach den tatsächlichen Kosten als Sachbezug anzusetzen. Meine Gedankennverwirrung – wird der Brutto oder Netto Wert genommen als Sachbezug?

    Danke für eure Hilfe!

    LG
    Monika

    #21486

    Servus Monika!

    Die Frage bei einem Sachbezug ist immer die:
    Was müsste der DN aufwenden, wenn der AG den SB nicht zur Verfügung stellt?
    Immer den Bruttobetrag, weil er ja als Konsument die USt tragen muss!

    LG

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