Sachbezug Strafverfügung??

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    Beiträge
  • #16457

    Hallo,

    vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Es hat bei einem meiner Klienten gegen 2 MA eine Strafverfügung gegeben. Der DG bezahlt diese Strafverfügungen. Ich würde jetzt aus dem Bauch heraus sagen, es handelt sich um einen Vorteil aus dem DV, da ja die MA angezeigt wurden.

    Was meint ihr dazu??

    Danke!

    LG, Birgit

    #24429

    Hallo Birgit!

    Ja!!!
    Darüber hinaus keine Betriebsausgabe bei Strafen.

    LG

    #24430
    Martin
    Teilnehmer

    Zur Diskussion wäre noch die Abgabenrechtliche Behandlung beim Dienstnehmer:
    Werden monatlich die Strafen bezahlt? Lst + SV lfd. Ist dies ein derart montlicher Vorteis aus dem Dienstverhältnis der vielleicht mit dem Ausfallsprinzip (Durchschnitt) bei Urlaub, krank… berücksichtigt werden muss? In die Abfertigung?

    Einmalig = Sonstiger Bezug
    8)
    lg
    Martin

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