Startseite › Foren › Sachbezug › Sachbezug-Spezialfahrzeug
- Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahre von Roland.
-
AutorBeiträge
-
30.10.2012 um 7:55 Uhr #16287
Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich habe schon einige Dinge bezüglich meines Themas hier gefunden, allerdings bin ich mir noch immer unsicher, ob wir nun einen Sachbezug ansetzen sollen oder nicht:
Unsere DN fahren täglich, regelmäßig mit unseren Poolfahrzeugen (VW Caddy, Mercedes Vito, VW MD Kasten, Mercedes Sprinter) von der Betriebsstätte nach Hause und am nächsten Tag wieder zur Betriebsstätte. Nun stellt sich mir die Frage, ob man diese Autos wirklich unter Spezialfahrzeuge reihen kann, hin und wieder werden Maschinenteile transportiert und es sind Regale drinnen?! Ich finde, dass es ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis ist, da sie täglich mit diesem Auto nach Hause fahren und auch andere private Fahrten machen und somit das Auto privat nützen! Vielleicht kann mir dazu jemand seine Erfahrungen berichten, ich habe eine UFS Entscheidung gefunden in der der Mitarbeiter fallweise mit einem Materialbus in Ausnahmefällen von der Betriebsstätte nach Hause und retour gefahren ist und dies war kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
LG Tina3.11.2012 um 1:04 Uhr #24139Hallo Tina!
Dazu die RZ 10175 aus den LST-RL:
§ 15 EStG 1988 – Verwendung von Montagefahrzeugen für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte (Rz 175)
(1995)
Die Firma stellt ihren Arbeitnehmern einen Klein-Lkw (Klein-Lkw ausgebaut als Service- oder Montagewagen) für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort zur Verfügung. Teilweise müssen die Arbeitnehmer täglich in die Firma kommen, um die Service- bzw. Montagelisten, sowie das benötigte Material abzuholen, teilweise wird aber die Arbeitsstätte direkt vom Wohnort angefahren. Es ist auch üblich, dass ein weiterer Arbeitnehmer der Firma vom Wohnort abgeholt und zum Arbeitsplatz mitgenommen wird.
Nach Rz 744 ist Werkverkehr dann anzunehmen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die auf Grund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung ausschließen, wie Einsatzfahrzeuge, Pannenfahrzeuge, Fahrzeuge, die speziell zur Beförderung sperriger Güter – wie zB Möbel, Maschinen – eingesetzt werden. Der Umstand, dass ein Klein-Lkw durch den Arbeitgeber eingesetzt wird, führt nicht zu einem Werkverkehr.
Ist ein zu einem Service- oder Montagewagen umgebauter Klein-Lkw als Spezialfahrzeug in diesem Sinne zu werten oder ist der amtliche Sachbezugswert für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges anzusetzen?
In den LStR 2002 wird klargestellt, dass die Verwendung eines Klein-Lkw für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte nicht von vornherein unter § 26 Z 5 EStG 1988 fällt, sondern ausnahmsweise dann, wenn dieser Klein-Lkw – wie dies zB bei einem Montagefahrzeug der Fall ist – auf Grund der Ausstattung und ständigen Verwendung als Spezialfahrzeug eine private Nutzung praktisch ausschließt. Hinweise für einen derartigen Ausschluss sind, wie dies bei Einsatzfahrzeugen und Pannenfahrzeugen der Fall ist, eine entsprechende Aufschrift und die Ausstattung des Innenraumes. Dies ist zB der Fall, wenn ein Kastenwagen als Werkstätte ausgestattet ist.
Kein Werkverkehr liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer ein sog. Fiskal-Lkw (Klein-Lkw) für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird.
LG
7.11.2012 um 8:15 Uhr #24140Vielen herzlichen Dank für die rasche und ausführliche Antwort.
LG
Tina8.11.2012 um 21:12 Uhr #24141Sehr gern, Tina!
LG
-
AutorBeiträge
- Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.