Hallo,
ich habe eine Frage bezgl. Eurer Erfahrung mit einem Softwarelizenzmodell, das ein großes Softwareunternehmen anbietet:
Für die Zahlung einer zusätzlichen minimalen Lizenzgebühr / Verwaltungsgebühr (EUR 5,00 – 10,00/Firmenlizenz) durch den Dienstgeber an die Softwarefirma, dürfen die Mitarbeiter des Dienstgebers in gleicher Anzahl Officelizenzen (wie z.B. Textverarbeitung u. Tabellenkalkulation, ev. Präsentationssoftware – meist in einem Gesamtpaket) gratis am Privat-PC installieren.
Ist hier ein Sachbezug anzusetzen? Wenn ja, wie ist hier der übliche Mittelpreis des Verbrauchsorts zu ermitteln? Ist eine dokumentierte Geizhals.at-Recherche ausreichend?
Könnte auch im Hinblick auf die Änderung beim Gratisbankkonto von Bankmitarbeitern und dem Argument eines überwiegenden betrieblichen Interesse ein steuerfreier Ansatz interpretiert werden? Wir sähen es gerne, dass die Mitarbeiter – insbesondere in der Verwaltung – auch privat die selben aktuellen Office-Softwareprodukte verwenden, wie im Büro, um dadurch – wie sagt man so schön – die Lernkurve zu optimieren, dies würde auch die Ein- bzw. Umschulungskosten reduzieren, so dass es tatsächlich auch zu Einsparungen käme.
LG
Christian