Liebes Forum,
wie auch im Forum bereits besprochen ist die Zulassung des KFZ auf den Dienstnehmer bei einem ausländischen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wir haben auch einen derartigen Fall:
Eine amerikanische Firma beschäftigt Dienstnehmer in Österreich, die Leasingverträge für die KFZ wurden auf die Dienstnehmer ausgestellt, die Kosten werden von der Firma bezahlt und bei den Dienstnehmern der Sachebzug angesetzt. Die Firma hat die Verfügungsrechte über die KFZ vertraglich gesichert.
Jetzt wurde jedoch eine österreichische GmbH gegründet, die Dienstnehmer mit 01.11.2007 von dieser GmbH übernommen.
Die Firma möchte gerne die bisherige Vorgangsweise mit den KFZ beibehalten, ich denke jedoch, dass das bei einer in Österreich vorhandenen Firma nicht mehr zulässig ist.
Wenn eine österreichische GmbH die Leasingkosten der KFZ der Dienstnehmer übernimmt, muss ich wohl die gesamten Kosten als Sachbezug ansetzen, oder?????
Die Regelungen über den Sachbezug gelten doch nur für dienstgebereigene KFZ.
Jetzt schon vielen Dank für alle Rückmeldungen.
Martina