Sachbezug PKW, Zulassung auf Dienstnehmer

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  • #14298

    Liebes Forum,

    wie auch im Forum bereits besprochen ist die Zulassung des KFZ auf den Dienstnehmer bei einem ausländischen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Wir haben auch einen derartigen Fall:
    Eine amerikanische Firma beschäftigt Dienstnehmer in Österreich, die Leasingverträge für die KFZ wurden auf die Dienstnehmer ausgestellt, die Kosten werden von der Firma bezahlt und bei den Dienstnehmern der Sachebzug angesetzt. Die Firma hat die Verfügungsrechte über die KFZ vertraglich gesichert.

    Jetzt wurde jedoch eine österreichische GmbH gegründet, die Dienstnehmer mit 01.11.2007 von dieser GmbH übernommen.
    Die Firma möchte gerne die bisherige Vorgangsweise mit den KFZ beibehalten, ich denke jedoch, dass das bei einer in Österreich vorhandenen Firma nicht mehr zulässig ist.

    Wenn eine österreichische GmbH die Leasingkosten der KFZ der Dienstnehmer übernimmt, muss ich wohl die gesamten Kosten als Sachbezug ansetzen, oder?????

    Die Regelungen über den Sachbezug gelten doch nur für dienstgebereigene KFZ.

    Jetzt schon vielen Dank für alle Rückmeldungen.
    Martina

    #19605
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Martina!

    Ich konnte dazu auch keine Antwort finden.
    Am besten stellst Du eine §90a Anfrage an Dein Finanzamt.

    lg
    Martin

    #19606

    Hallo Martin!

    Danke für deine Bemühungen. Ich habe bereits mit dem Finanzamt über dieses Thema gesprochen. Auch laut deren Auskunft gibt es keine rechtsgültige Definition des Begriffs „arbeitgebereigenes“ KFZ. Ob die Übernahme der Kosten, ein geänderter Leasingvertrag oder auch die Änderung der Zulassung nötig ist, konnte bis jetzt nicht eindeutig geklärt werden.

    Die Beurteilung wird nur im Anlassfall nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt entschieden. Da m.E. ein KFZ wirtschaftlich dem Dienstgeber nur dann zuzuordnen ist, wenn dieser auch die Verfügungsgewalt hat und der Dienstnehmer das KFZ nicht alleine verkaufen kann, habe ich dem Klienten geraten die nunmehrige österreichische GmbH in die Leasingverträge als Leasingnehmer aufzunehmen, und auch die Zulassung auf die Firma zu ändern. Die Kosten wurden ja auch schon bisher von der Firma übernommen.

    LG
    Martina

    #19607
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Martina!

    Danke für Deine Info.
    Das mit der „Verfügungsgewalt“ werde ich jetzt bei einem ähnlichen Fall argumentieren: Dienstgeber in Deutschland, Dienstnehmer hat in Ö ein Handy auf seinen Namen angemeldet damit die Firma in Ö einen Telefonanschluß für die Mobilbox hat. Mal sehen was der Prüfer dazu sagt.

    lg

    Martin

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