Hallo!
Mein Problem DN ist nunmehr in Mutterschutz und anschließend in Karenz – den Firmenwagen darf Sie weiter privat nutzen. Sachbezug SV frei jedoch Lst,KommSt,DB,DZ pflichtig. Soweit war alles klar bis jetzt. (Außer in der Buchhaltung, bleibt der Aufwand – sprich tanken, versicherung usw. – weiterhin ein betrieblicher Aufwand, obwohl das Auto nur mehr privat genutzt wird von der Dienstnehmerin? Nur falls jemand dieses Seite der Betrachtung kennt und etwas dazu weiß. danke!)
Jetzt wird Sie neben der Karenz ein geringfügiges Dienstverhältnis zur gleichen Firma eingehen und wieder stundenweise dazuverdienen.
Welche Auswirkungen hat das auf den Sachbezug?
Ist dieser der Dienstnehmerin zuzuordnen und ab der geringfügigen Tätigkeit wieder Sv-pfl. zu behandeln und somit überschreitet Sie die Geringfügigkeitsgrenze
ODER sind beide Dienstverhältnisse getrennt zu betrachten d.h. Karenziertes Sachbezug SV frei + Geringfügiges ohne Sachbezug
Bin verwirrt, vielleicht hatte das schon jemand und kennt die GKK-Meinung zu dieser Konstellation? Danke!