Sachbezug PKW und Lohnpfändung

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  • #15196

    Sehr geehrte DAmen und Herren!

    Ich bitte um eine kurze Auskunft betreffend Sachbezüge (PKW) und Lohnpfändung:

    Angenommen, ein Dienstnehmer hat einen Sachbezug PKW in der Höhe von 148,50 EUR und ebenso eine Sachbezugskorrektur in der Höhe von 40,00 EUR.

    Wenn es bei diesem Dienstnehmer nun eine Lohnpfändung gibt, wird dann die Sachbezugskorrektur herangezogen (dh. 148,50 – 40,00), um das Existenzminimum zu ersehen oder nur der Sachbezug des PKWs?

    Lieben Dank,
    Magdalena

    #21637

    Hallo Magdalena!

    Ich denke, du meinst mit der SB-Korrektur den fiktiven Fahrtkostenersatz, der sv-technisch vom eigentlichen SB-Wert abgezogen werden kann.
    Bezüglich Lohnpfändung muss der volle SB-Wert herangezogen werden.

    LG

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