Hallo Katrin!
Zuerst zur steuerlichen Seite:
Dazu habe ich dir eine RZ aus den LSt-RL reinkopiert, die natürlich auch für die Weiterbenützung eines Firmen-PKW gilt:
162a
Wird einem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung über das Ende des Dienstverhältnisses zur
Verfügung gestellt, liegen Einkünfte im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 vor.
Daraus ergibt sich, dass der Sachbezug für die Benutzung einer Dienstwohnung nach
Beendigung des Dienstverhältnisses ebenfalls der Lohnsteuerpflicht unterliegt. Für die
Erfassung im Wege der Veranlagung ist ein Lohnzettel zu übermitteln. Sofern sich auf Grund
der Höhe des Sachbezugswertes ein Lohnsteuerabzug ergibt, ist § 78 Abs. 4 EStG 1988
anzuwenden.
Jetzt zur SV: Nach Ansicht des HV-SVT ist ein ausschließlich weitergewährter Sachbezug beitragsfrei zu behandeln (siehe dazu großer Ortner, Seite 334, Stand 1.1.2007).
Alles klar?
LG