Sachbezug PKW nach Ende DV

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  • #14465

    Hallo,

    ich stehe vor einem Problem:
    Grundsätzlich besteht ja die Möglichkeit, einem DN nach Beendigung des DV den Sachbezug weiterhin zu gewähren.
    In diesem Fall wird einem DN nach Ende des DV ein Firmen-PKW kostenlos zur Verfügung gestellt. Muss weiterhin eine Abrechnung erfolgen bzw. wie erfolgt die Abrechnung, der DN ist ja bereits ausgetreten? Der DNA-SV und die LSt werden ja dann zu einer Forderung des DG gegenüber dem DN oder?

    Danke für eure Hilfe!
    Kathrin

    #20017

    Hallo Katrin!

    Zuerst zur steuerlichen Seite:
    Dazu habe ich dir eine RZ aus den LSt-RL reinkopiert, die natürlich auch für die Weiterbenützung eines Firmen-PKW gilt:

    162a
    Wird einem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung über das Ende des Dienstverhältnisses zur
    Verfügung gestellt, liegen Einkünfte im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 vor.
    Daraus ergibt sich, dass der Sachbezug für die Benutzung einer Dienstwohnung nach
    Beendigung des Dienstverhältnisses ebenfalls der Lohnsteuerpflicht unterliegt. Für die
    Erfassung im Wege der Veranlagung ist ein Lohnzettel zu übermitteln. Sofern sich auf Grund
    der Höhe des Sachbezugswertes ein Lohnsteuerabzug ergibt, ist § 78 Abs. 4 EStG 1988
    anzuwenden.

    Jetzt zur SV: Nach Ansicht des HV-SVT ist ein ausschließlich weitergewährter Sachbezug beitragsfrei zu behandeln (siehe dazu großer Ortner, Seite 334, Stand 1.1.2007).

    Alles klar?

    LG

    #20018

    Danke Roland für die Hilfe!
    Den Hinweis im Ortner hab‘ ich auch schon entdeckt, ich hab‘ mich nur gefragt wie das in der Praxis funktionieren soll…
    lg Kathrin

    #20019

    Hallo Kathrin!

    Hast du es schon bei der Hotline deiner Softwarefirma probiert?

    LG

    #20020

    Auf die Idee bin ich auch schon gekommen, allerdings haben die mir gesagt, dass das nicht möglich ist.
    Zum Glück hat sich dieses „Problem“ jetzt von selbst erledigt 🙂
    Danke nochmals!

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