Sachbezug PKW / halber/voller?

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  • #15207

    Liebes Forum-Team,

    ich habe folgende Frage:
    Ein DN hätte gerne die Variante, monatlich abzuwechseln zwischen vollen und halben Sachbezug.
    Ich nehme an, das ist nicht möglich, weil ja am Jahresende der Jahresdurchschnitt zählt. oder?
    Muss man eine Aufrollung am Jahresende machen, wenn der Jahresdurchschnitt anders ausfällt, als unterm Jahr verrechnet.

    mfg
    Sandra

    #21668

    Hallo Sandra,

    die Antwort liefert § 4 Abs. 2 der Sachbezugsverordnung: es zählt der Jahresdurchschnitt. Es ist dann entweder für alle Monate der halbe oder für alle Monate der volle Sachbezug anzusetzen. Ein monatlicher Wechsel zwischen vollem und halbem Sachbezug ist nicht zulässig, siehe auch die Beispiele unter RZ 177 LStR.

    Wenn sich am Jahresende herausstellt, daß der Jahresdurchschnitt anders ausgefallen ist, als unterm Jahr verrechnet, mußt Du natürlich aufrollen.

    LG
    Mathias

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