Hallo Franz!
laut auskunft von meinem betriebsfinanzamt:
sachbezug pkw vom „österreichischen“ wert.
d.h. pkw nettopreis in deutschland + fiktive NOVA + 20 % Mehrwertsteuer = bemessungsgrundlage für den sachbezug.
hatte vor 1 monat eine steuerprüfung und dies wurde so anerkannt.
ob du mit einem fahrzeug mit ausländischem kennzeichen permanent in Ö fahren darfst, ohne gegen zollrechtliche vorschriften zu verstoßen sagt dir die rechtsabteilung vom Öamtc,oder die Polizei/Verkehrsamt.
I.d.R. solltest du ein fahrzeug mit ö-kennzeichen fahren. andernfalls könnte es zu problemn kommen.