Hallo Sonnenblume!
Und doch ist es ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis!
Siehe dazu: Ortner, PV in der Praxis, Kapitel 20.3.2.:
Wird einem Arbeitnehmer ausschließlich (!) ein Sachbezug (z.B. eine Dienstwohnung) während
eines vereinbarten Karenzurlaubs (unbezahlten Urlaubs, 27.1.2.2.),
einer Schutzfrist (27.1.3.),
einer Karenz gem. MSchG bzw. VKG (27.1.4.),
eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes (27.1.5.),
einer Bildungskarenz (27.3.1.),
entgeltfreier Zeiten eines Krankenstands (25.2.3., 25.3.3.) oder
nach Beendigung seines Dienstverhältnisses (20.3.2.1.2.)
unentgeltlich oder verbilligt weitergewährt, handelt es sich auch weiterhin um einen steuerpflichtigen Vorteil. Für die Erfassung im Weg der Veranlagung ist ein Lohnzettel (35.1.) zu übermitteln.
LG