Liebe Forumsteilnehmer!
Folgende Frage bereitet mir ziemliches Kopfzerbrechen:
Im Oktober 2018 wurde für die Angestellten ein Betriebsausflug veranstaltet. Die Kosten pro DN haben sich auf € 500,00 belaufen. Somit wurde hier der steuerliche Freibetrag für Betriebsveranstaltungen von € 365,00 um € 135,00 überstiegen. Dieser übersteigende Teil wurde nicht als Sachbezug angesetzt, da es übersehen wurde.
Meine Frage dazu: Wie berichtige ich diesen Missstand, sodass es bei einer eventuellen GPLA nicht zu einer Nachzahlung kommt?
1. Kann ich diese € 135,00 mit der aktuellen Abrechnung im Oktober 2019 nachverrechnen? Von den Steuersätzen, sowie Sozialversicherungssätzen hat sich ja nichts geändert?
ODER
2. Muss ich hier eine Aufrollung im das Jahr 2018 vornehmen – mit allen dazugehörigen Korrekturen im Bereich Lohnzettel SV / FA, Kommunalsteuererklärung sowie Beitragsnachweisung (alt) – bin aber bei Punkt 2 der Meinung, dass dies nicht mehr möglich ist, da Aufrollung nur bis zum 15. Februar vor Übermittlung der Jahreslohnzettel an die Finanz getätigt werden können.
ODER
3. Den übersteigenden Teil (Sachbezug) als Nachzahlung (1/5 Steuerfrei und 4/5 Steuerpflichtig) abrechnen. Wie verhält es sich hier mit Sozialversicherung. Ist dann der angesetztes Sachbezug von € 135,00 voll der laufenden SV zu unterwerfen?
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar, und wie immer würde ich mich über rasche Antworten freuen 🙂
Vielen lieben Dank!
Rene