Einige unserer Mitarbeiter haben als Firmenfahrzeug einen vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbus lt. Verordnung des BMF. Der Sachbezug wird als Eigenverbrauch der Umsatzsteuer unterworfen, von der Leasingrate und den laufenden Betriebskosten wird die Vorsteuer abgezogen.
Jetzt ist die Frage aufgetaucht, ob der monatliche Kostenbeitrag, den der jeweilige Mitarbeiter leistet, richtig behandelt ist:
Der Kostenbeitrag wird von den Nettokosten ermittelt, kürzt den Sachbezug, kürzt aber nicht die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage, daher
Sachbezug = 600 (inkl. 20% MWSt)
Kostenbeitr MA = 300 (ohne MWST)
SB LST/SVA = 300 (Bemessungsgrundlage)
und für die UST bleiben die EUR 500 SB netto + EUR 100 UST.
Der Kostenbeitrag unterliegt unserer Meinung nach nicht der Umsatzsteuer, da ja der Leistungstausch und die dafür fällige USt bereits im Sachbezug enthalten sind.
Was passiert aber beim Kostenbeitrag z.B. für Urlaubsfahrten, wie es immer wieder empfohlen wird: der Mitarbeiter liefert seine Tankrechnungen ab, erhält den kompletten Betrag ausbezahlt, und stottert über ein paar Monate hinweg den Mehraufwand ab. Gebe ich hier auch nur den Nettobetrag als Kostenersatz weiter, oder müsste das der Umsatzsteuer unterliegen, weil es ja über die normale Privatnutzung hinausgeht.
Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
lg
Michael