Hallo Roland,
ich muß Dich bitte noch einmal quälen.
Wir haben gerade eine GPLA-Prüfung in unserem Unternehmen, wobei der Prüfer die Berechnung eines Sachbezuges (KFZ) beanstandete. Da wir Großkunde bei einem Autohaus sind, wurde uns bei Erwerb einen Fahrzeuges (im Jahr 2008 bereits) damals ein Rabatt in Höhe von € 4.245,21 netto gewährt, was natürlich in weiterer Folge die NOVA bzw. die Umsatzsteuer schmälerte. Der Kaufpreis dieses Fahrzeuges betrug damals brutto € 37.141,49. Aufgrund dieser Anschaffungskosten wurde dem Mitarbeiter, dem dieses Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde, ein monatlicher Sachbezug in Höhe von brutto € 557,12 angesetzt. Der Prüfer teilt diese Meinung jedoch nicht. Er meinte, bei Ermittlung des Sachbezuges wäre ein etwaiger gewährter Rabatt zu vernachlässigen – der Rechnungsbetrag sei fiktiv für die Sachbezugsberechnung neu zu ermitteln (obwohl es ihn buchhalterisch natürlich nicht gibt).
Ohne Berücksichtigung des Rabattes ändert sich natürlich der Nettobetrag, die NOVA, die Umsatzsteuer und natürlich der Rechnungsgesamtbetrag. Gehe ich vom obigen Beispiel aus, würde sich jetzt ein „neuer“ Anschaffungswert von brutto € 42.745,16 ergeben und der Sachbezug in Höhe von monatlich (maximal) € 600,00 anzusetzen sein.
Mir geht es nicht um die monatliche Bruttodifferenz von € 42,88 die der Prüfer da beanstandet, sondern eher darum, ist dies Vorgangsweise korrekt und wird dies in der Praxis tatsächlich so gehandabt.
Vielleicht kannst mir das helfen und eine kurze Info geben.
DANKE und liebe Grüße
Arno