Sachbezug KFZ – ausländische Firma

Startseite Foren Sachbezug Sachbezug KFZ – ausländische Firma

Ansicht von 2 Beiträgen – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #15446
    Martin
    Teilnehmer

      Hallo Breeney!

      Die Antwort ist bei den Beispielen in den Lohnsteuerrichtlinien versteckt.
      Hier der Volltext:

      lg
      Martin

      https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlob.do;jsessionid=B4F554B31A4BA4188F244EDABFF15888?rid=71&base=GesPdf&gid=

      10178
      § 15 Abs. 2 EStG 1988 – Sachbezugswert für einen im Ausland angeschafften PKW
      (Rz 178)
      (1998)
      LStR 2002 GZ 07 2501/4-IV/7/01 idF GZ BMF-010222/0248-VI/7/2008 vom 10. Dezember 2008
      © Bundesministerium für Finanzen 425 – 21
      Eine deutsche Firma hat in Österreich eine Zweigniederlassung, in der sie ua. einen
      Geschäftsführer beschäftigt. Diesem Geschäftsführer wird auch ein firmeneigener PKW zur
      Verfügung gestellt, der in Deutschland zu einem günstigeren Preis angeschafft wurde (keine
      Normverbrauchsabgabe, sofern der PKW entgegen den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen
      in Österreich nicht angemeldet wurde).
      Von welchem Anschaffungswert ist der Sachbezug für die private Nutzung des PKW zu
      ermitteln?
      Laut Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge, BGBl. Nr.
      642/1992 idF BGBl. Nr. 274/1996 (nunmehr Verordnung über die bundeseinheitliche
      Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002, BGBl. II Nr. 416/2001), ist von den
      tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und
      Normverbrauchsabgabe) auszugehen. Sowohl aus der Anführung des Klammerausdruckes
      als auch auf Grund des gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 vorgesehenen Mittelpreises des
      Verbraucherortes ist von Anschaffungskosten im Inland auszugehen. Dies ergibt sich auch
      aus der im § 4 Abs. 4 der Verordnung geregelten Sachbezugsbewertung für
      Gebrauchtfahrzeuge, mit der ebenfalls eine Wertermittlung nach objektiven Kriterien erreicht
      werden soll. In die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Sachbezugswertes
      (Anschaffungskosten) von neu angeschafften Kraftfahrzeugen sind daher die österreichische
      Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe miteinzubeziehen. In diesem Fall sind daher
      die Anschaffungskosten anstelle der ausländischen Umsatzsteuer um die inländische
      Umsatzsteuer sowie die Normverbrauchsabgabe zu erhöhen. Sofern die Anschaffungskosten
      im Ausland (ohne USt und Normverbrauchsabgabe) den marktüblichen
      (Endverbraucher)Preisen im Ausland entsprechen, ist hievon nicht abzuweichen, weil
      grundsätzlich von einem gleichen Preisniveau innerhalb der EU-Staaten auszugehen ist.
      Beispiel:
      Anschaffungskosten in Deutschland netto 300.000 S
      Zuzüglich deutsche Umsatzsteuer 16% 48.000 S
      Brutto 348.000 S
      Bemessungsgrundlage für Sachbezug
      Anschaffungskosten in Deutschland netto 300.000 S
      Zuzüglich Normverbrauchsabgabe (angenommen 12%) 36.000 S
      Zuzüglich österreichischer Umsatzsteuer 20% 67.200 S
      Bemessungsgrundlage für Sachbezugswert 403.200 S
      LStR 2002 GZ 07 2501/4-IV/7/01 idF GZ BMF-010222/0248-VI/7/2008 vom 10. Dezember 2008
      © Bundesministerium für Finanzen 425 – 22
      10184

      #22185
      Martin
      Teilnehmer

        sollte als Antwort für einen Beitrag über die Berechnung des Sachbezugs PKW bei ausländischen Dienstgeber sein.

        Martin

      Ansicht von 2 Beiträgen – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
      • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.