Sachbezug für Parkgaragen-Karte?

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  • #13774

    Liebes Forum!

    Ich bin Angestellte (Teilzeit) und habe keine Möglichkeit vor meinem Dienstort zu parken. Da die Parkgarage 2 Häuser weiter ist, habe ich eine Parkgaragenkarte vom Dienstgeber bekommen, welche er auch bezahlt, mit der ich jederzeit (auch in meiner Freizeit!) die Parkgarage gratis nützen kann.

    Muss ich dafür einen Sachbezugswert ansetzen? Ich bin für jede Antwort/Tipp/Literaturhinweis sehr dankbar.

    Danke.
    Petra

    #18473

    Liebe Petra!

    Wenn der vom Arbeitgeber bereitgestellte Parkplatz innerhalb des gebührenpflichtigen Bereichs (Parkraumbewirtschaftung) liegt, muss ein Sachbezugswert von EUR 14,53/Monat angesetzt werden. Siehe LStR ab Rz 188.

    Gruß, Sylvia

    #18474

    Ich schließe mich im Ergebnis den Ausführungen von Sylvia an.
    Die EUR 14,53 kommen nur im Falle einer Parkraumbewirtschaftung (flächendeckende Kurzparkzone) in Betracht.
    Auch gelegentliches Parken außerhalb der Arbeitszeit würde dabei keinen besonderen (über die EUR 14,53 hinausgehenden) Sachbezugswert nach sich ziehen (siehe Lohnsteuerrichtlinien Rz 194).

    ACHTUNG: Zu beachten wäre laut den Lohnsteuerrichtlinien allerdings, dass dann, wenn ein Garagenplatz IN DER NÄHE DER WOHNUNG, DER AUCH AUSSERHALB DER ARBEITSZEIT BENÜTZT WERDEN KANN, individuell zu bewerten wäre (also mit den ortsüblichen Kosten, also idR mit dem Wert der Parkkarte für das betreffende Parkhaus, unabhängig davon, ob eine flächendeckende parkraumbewirtschaftete Zone vorliegt oder nicht).

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

    #18475

    Danke Sylvia, Danke Hr. Kraft für Eure Hilfe.

    lg
    Petra

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