Liebe Kollegen,
ein Kosmetikkonzern möchte mit den Dienstnehmern vereinbaren, dass diese Anrecht auf Gratisprodukte (zum Wert von ca. € 120,00 für eine Periode von je zwei Monaten) zum Großhandelspreis haben. (Ist der Satz verständlich? :-))
Sind diese € 120,00 als Sachbezug anzusetzen bzw. wie wird dies in der Lohnverrechnung berücksichtigt?
Außerdem erhalten die Dienstnehmer Produkte zu reduzierten Preisen. Hier ist die Differenz zwischen handelsüblichen Preis und dem Preis, den der Dienstnehmer bezahlt, als Sachbezug anzusetzen (lt. LStR 2002, Rz 221,222). Habe ich das so richtig verstanden?
Für Antworten wäre ich dankbar!
lg
Karin