Liebe Kolleginnen/-en,
Freier Dienstnehmer mit Sachbezug – Honorarnote in Höhe von € 3.000,– zzgl. Ust € 600,– .
Abgerechnet über LV werden € 3000,– und der Sachbezug in Höhe von € 600,–. Auszahlungsbetrag also 3600,– minus SV-Beitrag.
Einkommenssteuer wird vom Dienstnehmer selbst bezahlt (Einnahmen-Ausgaben-Rechner!)
Meine Frage dazu: Muss ein freier Dienstnehmer auch für den Sachbezug Ust abführen? Muss Sachbezug auch in Honorarnote ausgewiesen werden? Welcher Steuersatz ist anzuwenden? Welche Besonderheiten gibt es dazu? Wo kann ich diesbezüglich noch hilfreiche Info einholen?
Danke für eure Hilfe.