Sachbezug Firmen PKW, Abzug vom Brutto bzw. Nettolohn

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  • #16820

    Hallo,

    ich versuche mich gerade in das Thema Sachbezug für Firmen PKWs einzulesen, da ich 2016 vermutlich einen Firmenauto erhalten werde. Meine Firma wendet die 1,5% Sachbezug (bis 130g Co2) auf den Nettolohn an, wohingegen die Firma eines Bekannten den Sachbezug vom Bruttolohn abzieht.

    Wie genau wird das dann steuerlich gehandhabt? Beim Brutto/Netto Rechner kann ich ja allgemein nur den Sachbezug eintragen und nicht angeben, wie mir dieser in Abzug gebracht wird.

    Ich würde gerne wissen, ob ich trotz Abzug vom Nettolohn, den Sachbetrag im Brutto/Netto Rechner gleich eintragen kann, wie bei einem Abzug vom Bruttolohn.

    Danke im Voraus.

    #24993
    MaHa
    Teilnehmer

    Ich verstehe deine Frage nicht … der Sachbezug für den PKW wird nicht vom Geldwert abgezogen.
    Aber es werden Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer vom Sachbezugswert berechnet.

    #24994
    biggi
    Teilnehmer

    SB funktioniert normal so:

    Gehalt z.B. 3000,-
    SB PKW z.B. 400,-

    Von 3400,- werden SV und LSt. berechnet und abgezogen, da kommt z.B. 2000,- heraus. Davon wird dann der SB wieder abgezogen und 1600,- ausbezahlt.

    Hoffe, das ist halbwegs verständlich.

    Biggi

    #24995

    Hallo,

    danke für die Antworten. Ich hab nochmal mit einem Kollegen gesprochen. Bei uns ist es wirklich so, dass die 1,5%, die normal Sachbezug wären und vom Bruttolohn abzuziehen wären, vom Nettolohn abgezogen werden. Somit beim Brutto/Netto Rechner auch nicht eingegeben werden können, da sie kein SB sind.

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