Sachbezug Dienstwohnung – Öffnungsklausel

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  • #15095

    Hallo!
    Habe wieder einmal eine Frage. Gilt die Öffnungsklausel für Mietwohnungen und für Wohnungen im Eigentum? Bilde mir ein das bei einem Seminar gesagt wurde, dass diese für beide Varianten gilt. Habe das mit dem Online Sachbezugsrechner durchgespielt, aber bei Mietwohnungen wird die Öffnungsklausel nicht gerechnet.

    Kann mir bitte jemand helfen??

    lg
    Jeanny

    #21430

    Hallo Jeanny!

    Das gilt auch meines Wissens nur für Wohnungen, die im Eigentum des DG stehen, weil man bei der „Mietvariante“ sowieso den echten Vergleich hat.

    LG

    #21431

    hallo Jeanny

    ich gebe Roland recht. so habe ich das auch verstanden und bis jetzt angewendet.
    lg
    Manuel

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