Hallo! Ich habe einen Fall der mir neu ist – und in der Literatur nichts dazu gefunden.
Konstellation ist diese, dass der Dienstnehmer schon lange im Unternehmen (Sportverein) ist. Er pflegt dort die Grünflächen und repariert alles was anfällt, sperrt die Zufahrtstore und das Gebäude zu wenn alle weg sind usw. einfach alles was so anfällt.
Vor ca 17 Jahren hat er sich im Betriebsgebäude in dem auch eine Kantine ist einen Teil der Räume – die noch im Rohbauzustand waren – mit seinem eigenen Geld als Wohnung hergerichtet. Seither wohnt er dort auf rund 48m², ein Sachbezug wurde auch angesetzt vom vorherigen Steuerberater, jedoch Wertmäßig von rund 90 € für mich nicht nachvollziehbar, ich vermute die Sachbezugsänderung 2009 wurde nie eingearbeitet, jedoch mit den alten Werten komme ich auch nicht auf diesen Betrag.
Nun möchte ich den Sachbezug korrekt berechnen und stehe etwas an. Eine Portierwohnung ist nicht möglich soweit ich herausfinden konnte, da dafür die Portierdienste überwiegen müssten. Der Dienstgeber trägt alle Betriebskosten und auch die Heizkosten. Die Wohnung hat alle Räumlichkeiten, ist also nicht unter dem Standard einer Normwohnung.
Folgender Ansatz, in Anlehnung an die Möglichkeit beim PKW-Sachbezug diesen bei der Kostenbeteiligung durch den Dienstnehmer zu kürzen!
Frühester Pensionsantritt des Dienstnehmers 2/2031
Wohnung wurde 1994/1995 vom Dienstnehmer ausgebaut und bezogen
= rund 36 Jahre Wohnmöglichkeit
Errichtungskosten 15.000 Euro / 36 Jahre / 12 Monate = rund 35 Euro Sachbezugskürzung pro Monat
Sachbezugswert 2008 wäre daher gewesen 90 + 35 = 125 Euro für die Berechnung des SB Wertes ab 2009
SB 48 ² mal Euro 5,03 = 241,44 + Heizkosten 27,84 = errechneter Sachbezug 269,28
Einschleifregel
2009 Sachbezug 158,28 – 35 Euro Kostenbeteiligung = 123,28 Anzusetzen
2010 Sachbezug 195,28 – 35 Euro = 160,28 Anzusetzen
2011 Sachbezug 232,28 – 35 Euro = 197,28 Anzusetzen
somit würde ich ab 2011 mtl. 197,28 Euro ansetzen als Sachbezug für die Dienstwohnung (2012 wieder Neuberechnung mit neuen m² Werten – Einschleifregelung vorabei)
Hat jemand von euch Vermutungen / Meinungen / Lösungsvorschläge für diesen Fall???
Danke! Lg Sabine