Habe wieder einmal eine Frage. Wie funktioniert die Berechnung des Sachbezugs für eine Dienstwohnung, wenn diese EIGENTUM des Dienstgebers ist und der Arbeitnehmer hat diese schon in 2008 bewohnt?
Meiner Meinung nach gilt auch da die Übergangsregelung???
Beispiel: Angenommen der SB Wert war 2008 € 825,– (Wohnung mit 100 m2 in Wien)
RW heuer ist € 473,–, fremdübliche Miete wären € 1.500,– für 2009
Meine Rechnung wäre: € 1.500,– minus 25%= 1.125,–, Differenzrechnung € 1.125,– abzüglich SB Wert 2008 € 825,–= € 352,– x 25% (Übergangsregelung) =
€ 88,–. Die € 88,– plus € 825,– = € 913,– neuer SB Wert für 2009.
Habe das ganze in den Onlineberechner eingegeben und bekommen immer einen Wert von € 900,– berechnet.
Weiss jemand wo mein Denkfehler ist?
lg
jeanny