Sachbezug Dienstwohnung

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  • #15065

    Habe wieder einmal eine Frage. Wie funktioniert die Berechnung des Sachbezugs für eine Dienstwohnung, wenn diese EIGENTUM des Dienstgebers ist und der Arbeitnehmer hat diese schon in 2008 bewohnt?
    Meiner Meinung nach gilt auch da die Übergangsregelung???

    Beispiel: Angenommen der SB Wert war 2008 € 825,– (Wohnung mit 100 m2 in Wien)
    RW heuer ist € 473,–, fremdübliche Miete wären € 1.500,– für 2009

    Meine Rechnung wäre: € 1.500,– minus 25%= 1.125,–, Differenzrechnung € 1.125,– abzüglich SB Wert 2008 € 825,–= € 352,– x 25% (Übergangsregelung) =
    € 88,–. Die € 88,– plus € 825,– = € 913,– neuer SB Wert für 2009.
    Habe das ganze in den Onlineberechner eingegeben und bekommen immer einen Wert von € 900,– berechnet.

    Weiss jemand wo mein Denkfehler ist?
    lg
    jeanny

    #21381

    Hallo jeanny!

    Die Berechnung EUR 900,– ist korrekt.
    Folgende Rechnung ist anzustellen:
    Fremdüblicher Wert (1.500,–) reduziert um 25% (375,–) ergibt einen Wert von 1.125,–.
    Dieser Vergleichswert ist größer als der doppelte Richtwert (946,–).

    Daher beträgt der SB grundsätzlich 1.125,–.
    Jetzt kommt aber noch die Übergangsregelung zum Zug:
    Neuer SB = 1.125,– minus alter SB = 825,– ergibt einen Differenzbetrag von 300,–, davon 25% = 75,–.
    Rechnung: 825,– + 75,– = 900,–

    Alles klar?

    LG

    #21379

    Hatte scheinbar in der Berechnung einen Rechenfehler und keinen Denkfehler.

    Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

    Lg
    Jeanny

    #21380

    Hallo Jeanny!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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