Sachbezug Dienstwohnung

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  • #13699

    Hallo,

    Dienstgeber(=Mieter), stellt Dienstnehmer eine Dienstwohnung(70m2) zur Verfügung, Miete bezahlt der DG. Vereinbarter Mietzins 450,00. Desweiteren verpflichtet sich der Mieter zur Deckung von Betr.-Kosten(Vers., Müllabf.,Kanal etc.) mtl. pauschal 110,00 und für Heiz-und Warmwasserkosten mtl. pauschal 40,00 zu bezahlen, Gesamt somit mtl. 600,00. Ist bei Ermittlung des Sachbezuges von 600,00 abzgl. 25% =450,00 zuzügl. Heizkostenzuschlag (70m2x0,58), somit 40,60 auszugehen oder wird der HK-Zuschlag nicht angesetzt, da er im monatlichen Mietentgelt(neben dem Hauptmietzins) bereits enthalten ist?. Wann käme eine Berechnung des HK-Zuschlages zum Ansatz?. Oft wird in Mietverträgen neben dem Mietzins auch die Bezahlung von Betriebskosten oder wie hier von Heiz- u.Warmwasserkosten vereinbart. Reicht dieses mtl. „Entrichten“ von Heiz- u. Warmwasserkosten aus um keinen HK-Zuschlag anzusetzen?

    Danke Euch jetzt schon für die Antworten.

    Liebe Grüsse an das PV-Team!!

    #18266

    Lieber Arnor,

    vorbehaltlich künftiger Aussagen der Rechtsprechung oder der Finanzverwaltung darf ich Ihnen meine Rechtsansicht zu Ihrer Anfrage mitteilen:

    Die Sachbezugsverordnung geht davon aus, dass die Heizkosten im Normalfall vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Trägt sie daher der Arbeitgeber, wird dies mit einem pauschalen Zuschlag von EUR 0,58 pro m2 berücksichtigt.

    Ich würde im geschilderten Fall als Basis den Mietzins von EUR 450,- plus den Betriebskostenbetrag (für Versicherung, Müllabfuhr, Kanal etc) von EUR 110,- heranziehen = gesamt EUR 560,-.
    Den Umstand, dass der Arbeitgeber für die Heiz- und Warmwasserkosten aufkommt, würde ich mit dem Heizkostenzuschlag von EUR 0,58 pro m2 berücksichtigen.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

    #18267

    Hallo Herr Kraft,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Wäre in meinem Fall überhaupt ein Heizkostenzuschlag anzusetzen, da die Heiz- und Warmwasserkosten im Mietvertrag pauschal geregelt wurden.

    Allerdings ist der Wert des pauschalen Betrages geringer als der Wert mit 0,58 pro Quadratmeter.

    Ich glaube, meine Fälle sind ziemlich knifflig.

    Liebe Grüße!
    Arno

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