Lieber Arnor,
vorbehaltlich künftiger Aussagen der Rechtsprechung oder der Finanzverwaltung darf ich Ihnen meine Rechtsansicht zu Ihrer Anfrage mitteilen:
Die Sachbezugsverordnung geht davon aus, dass die Heizkosten im Normalfall vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Trägt sie daher der Arbeitgeber, wird dies mit einem pauschalen Zuschlag von EUR 0,58 pro m2 berücksichtigt.
Ich würde im geschilderten Fall als Basis den Mietzins von EUR 450,- plus den Betriebskostenbetrag (für Versicherung, Müllabfuhr, Kanal etc) von EUR 110,- heranziehen = gesamt EUR 560,-.
Den Umstand, dass der Arbeitgeber für die Heiz- und Warmwasserkosten aufkommt, würde ich mit dem Heizkostenzuschlag von EUR 0,58 pro m2 berücksichtigen.
Schöne Grüße,
Rainer Kraft