Sachbezug Dienstwagen Bemessungsgrundlage

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  • #15291

    Guten Abend!
    Als PV Neuling habe ich versucht, das o.a. Thema mit Hilfe der Forenbeiträgen zu lösen. Leider hat sich mein Knoten noch nicht gelöst und hoffe, dass mir hier nun geholfen wird, diesen zu lösen.
    Bsp: Lfd. Kostenbeitrag DN € 350,-. Lfd. KB kürzen den errechneten SB.
    Frage 1) die Differenz KB – SB wird nun zum Bruttogehalt dazugerechnet, die Summe ist Bemessungsgrundlage für die SV?
    Frage 2) zur Berechnung der LSt Bemessungsgrundlage muss die Differenz KB – SB ebenfalls dazugerechnet werden?
    Frage 3) in einem Beitrag habe ich gelesen, dass der KB zum Nettogehalt dazugerechnet wird – wie sollte das verstanden werden?

    Möchte mich vorab für die für die anwesenden Profis simple questions herzlich bedanken!
    Cornelia2009

    #21840
    Martin
    Teilnehmer

    Z.B. Sachbezug wäre ungekürzt € 500,-

    Cornelia2009 wrote:
    Guten Abend!
    Als PV Neuling habe ich versucht, das o.a. Thema mit Hilfe der Forenbeiträgen zu lösen. Leider hat sich mein Knoten noch nicht gelöst und hoffe, dass mir hier nun geholfen wird, diesen zu lösen.
    Bsp: Lfd. Kostenbeitrag DN € 350,-. Lfd. KB kürzen den errechneten SB.
    Frage 1) die Differenz KB – SB wird nun zum Bruttogehalt dazugerechnet, die Summe ist Bemessungsgrundlage für die SV?
    Frage 2) zur Berechnung der LSt Bemessungsgrundlage muss die Differenz KB – SB ebenfalls dazugerechnet werden?
    Frage 3) in einem Beitrag habe ich gelesen, dass der KB zum Nettogehalt dazugerechnet wird – wie sollte das verstanden werden?

    Möchte mich vorab für die für die anwesenden Profis simple questions herzlich bedanken!
    Cornelia2009

    Z.B. 1,5 % Sachbezug wären ungekürzt € 500,-
    zu 1. und 2.
    Minus dem monatlichen Kostenbeitrag von e 350,- = Sachbezug monatlich abzurechnen € 150,- für Lohnnebenkosten, SV, Lohnsteuer
    zu 3.
    der Kostenbeitrag wird vom Nettobezug monatlich abgezogen.

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