Sachbezug Dienstwagen – Abzug Kosten Öffi

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    In meiner Gehaltsabrechnung wird Sachbezug angewendet, da ich den Dienstwagen auch privat nutze. Aktuell noch 1,5% vom Anschaffungswert. Nun habe ich gelesen, dass die Höhe des Sachbezuges um die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel vom Wohnort bis zur Arbeitsstätte vermindert werden kann.

    Frage A) Ist diese Aussage generell richtig?
    Frage B) Wenn ja, kann dies in jedem Fall angewendet werden, oder gibt es eine Gehalts- bzw. Sozialversicherungshöchstgrenze?

    Danke schon vorab!
    Beste Grüsse

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