Hallo Arno!
Eine (Teil-)Antwort habe ich für dich, und zwar bezüglich SB für den Kauf des Fahrzeugs.
Stelle dir aus der SWK 9/2005 folgenden Text rein:
Verkauf eines Firmenfahrzeuges an den Dienstnehmer
Wird ein Firmenfahrzeug an den Dienstnehmer verkauft, so liegt ein Sachbezug vor, wenn der Preis, den der Dienstnehmer an den Dienstgeber bezahlen muss, unter dem Wert liegen würde, den ein anderer Abnehmer bezahlen müsste. Die Differenz ergibt sich aus dem Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis (Eurotax). Legt der Dienstgeber ein Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass ein niedrigerer Kaufpreis gerechtfertigt ist, dann ist der Wert des Gutachtens maßgeblich.
Bezüglich der anderen Frage will ich mich noch nicht festlegen, denke aber, dass eine „aliquoter Sachbezug“ (ursprünglicher SB : 30 x 25) nicht so falsch sein kann. Werde mich aber noch in der Literatur schlau machen (vielleicht finde ich etwas!).
Schöne Grüße