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21.9.2007 um 8:05 Uhr #14227brigit28Teilnehmer
Liebe Forummitglieder,
folgender Sachverhalt:
Deutsche Firma hat eine Ö-Betriebsstätte. In dieser sind Mitarbeiter beschäftigt (Ö-Betriebsstätte). Es handelt sich um Außendienstmitarbeiter. Diese bekommen ein Firmen-KFz zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Autos werden in Deutschland gekauft und sind auch auf Deutschland angemeldet.
1. Kann dies zu einem Problem führen, wenn das Auto dann in Ö gefahren wird (nicht nur beruflich sondern auch privat)?
2. Wie ermittle ich hier den Sachbezug?
Das Auto (Ford Mondeo Ambiente 5W 2,0 TD090) wurde am 12/12/03 das erste Mal zugelassen. Die Firma kaufte das Auto neu in Deutschland. Es gibt hierzu eine Re über € 18460,24 (inkl. 16% USt, da Kauf 2003 noch 16% in Deutschland waren) (Netto € 15914,01).
Lt. Firma hätte das Auto ohne Rabatt € 24336,93 (inkl. 19% USt) (Netto € 20451,2) gekostet. LT. LST Richtlinie 178: Im Ausland erworben: Anschaffungskosten netto von Ausland, die NOVA (wieviel macht dies aus, und wo finde ich da eine Berechnung) und die inländische UST.
Nehme ich nun den rabattierten Betrag oder die vollen Anschaffungskosten vom Ausland netto? Also € 15914,01 oder 20451,2?)+NOVA (woher auch immer)+inländische USt?
Stimmt dies so?
3. Weiters begann der DN am 1. September zu arbeiten, das Auto erhielt er aber erst am 13. September. Hier ist wohl keine Aliquotierung möglich? Nur wenn DN während des MO eingetreten wäre, ist nur dann eine Aliquotierung möglich?
Danke für eure Hilfe!
LG22.9.2007 um 9:23 Uhr #19464MartinTeilnehmerLiebe Birgit!
Laut Auskunft der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt ist die permanente Nutzung von im Ausland zugelassener Fahrzeuge durch inländische Dienstnehmer nicht gestattet.
Die Fahrzeuge müssten mit NOVA in Österreich zugelassen werden.
So bleibt die KFZ Steuer und Versicherung in Österreich.
(Für LKW im internationalen Verkehr gelten andere Regelungen)Da ich auch einen Klienten habe, der dies „falsch“ macht, haben wir den Sachbezug vom Wert des KFZ in Österreich berechnet.
= Nettopreis Deutschland nach Rabatt (Netto € 15914,01)+ NOVA + Ö-Mehrwertsteuer x 1,5 % (voller SB)
So ist zumindest der GPLA Prüfer zufriedengestellt.
Den Prozentsatz der NOVA erfährst Du beim ÖAMTC.Probleme könnte es auch bei Verkehrskontrollen durch die Polizei geben.
Zur Aliquotierung: Wenn sich der Sachbezug ändert (in der Höhe), besteht keine Bedenken wenn der neue SB erst im nächsten Monat angesetzt wird.
In Deinem Fall: Wenn Du den Sachbezug aliquotierst sollte es mE keine Beanstandungen geben.Schönes Wochende!
24.9.2007 um 9:26 Uhr #19465brigit28TeilnehmerDanke!
Ein Mitarbeiter wurde schon einmal von der Polizei aufgehalten und die Polizei hat gemeint, dass der Dienstnehmer Probleme bekommen kann. Ich habe dann nachrecherchiert und das Bundesministerium für Verkehr hat gemeint, dass man eine Bestätigung von der deutschen Firma mitführen soll, dass das KFZ betrieblich genutzt wird. Lt. dortiger Auskunft schadet eine Privatnutzung nicht. Diese Info kommt mir aber nicht 100 % vor. Da hört sich auf alle Fälle besser an, dass die Fahrzeuge mit NOVA in Ö angemeldet werden müssten.
Wie funktioniert dies dann: Der Vertag läuft auf die deutsche Firma aber in Ö wird die Versicherung bezahlt? Für die Meldung der NOVA gibt es eh ein eigenes Formular?!
LG -
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