Sachbezug Auto Anschaffung 2000

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  • #14216

    Hallo!

    Auszug aus den Lohnsteuerrichtlinien (L179):

    „Bei Gebrauchtfahrzeugen sind die Prozentsätze als Sachbezugswert auf den Neuwert anzuwenden (Neupreis der entsprechenden Modellvariante zum Zeitpunkt der Erstzulassung; VwGH 18.11.2003, 2003/14/0072). Allfällige Sonderausstattung sowie handelsübliche Rabatte bleiben dabei unberücksichtigt.“
    Somit also Sachbezugsberechnung vom seinerzeitigen Listenpreis.

    Alternativ dazu:
    „Werden die seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten des Erstbesitzers nachgewiesen (diese umfassen auch allfällige Sonderausstattungen und Rabatte), sind diese seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten für die Ermittlung des Sachbezugs maßgeblich.“

    Also: nicht vom jetzigen Preis den Sachbezug, sondern vom damaligen Listenpreis.

    Ich hoffe, ich konnte ein bißchen helfen.

    lg
    Wolfi

    #19441
    Martin
    Teilnehmer

    hallo wolfi!

    bin deiner meinung.
    dein beitrag war wohl als antwort für einen sachbezugs-beitrag gedacht.

    lg
    martin

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