Sachbezug Austritt

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  • #16750

    Hallo an alle,

    Kann mir da jemand weiterhelfen:

    Ein DN gibt sein Firmenauto zurück und tritt danach Bildungskarenz an.
    Zwei Monate nach Ende des Bildungskarenz endet das DV einvernehmlich.

    Ist in diesem Fall für die Berechnung der Abfertigung bzw. UEL der halbe SB zu rechnen oder nehme ich den Durchschnitt von zwölf Monaten?

    #24882
    Martin
    Teilnehmer

    Servus,

    wenn ihm ein Auto zusteht, das Auto nur wegen Bildungskarenz zurück gegeben wurde, und es steht ihm wieder ein KFZ zu, würde ich den letzten Sachbezugswert in Abfertigung und UEL nehmen.
    Wenn das Auto nur bis zu diesem Zeitpunkt zusteht, dann für weiteres Dienstverhältnis (z.B. Wechsel in den Innendienst) kein KFZ = Null Einrechnung.
    Entscheidung laut „Anspruchsprinzip“.

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