Liebe Mitglieder!
Ich habe ein „kleines Problem“.
Ein Dienstgeber möchte nun für einen Dienstnehmer den Sachbezug ab Jänner 2006 nachverrechnen!
Kann ich da einfach so das Jahr 2007 aufrollen? Wie funktioniert dies dann?
Die Lohnsteuer ist ja eigentlich eine Schuld des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss die Lst lediglich abziehen und an die Finanz abführen. Kann ich dem DN die ganze Lst für 2007 abziehen, dann hat er ja ein Minus bei der Oktober Abrechnung?
Wie verhält es sich im Bereich der SV? Darf ich denn da überhaupt die ganze SV für 2007 rückverrechnen oder nur einen Teil? Kann man das dem Kapitel Regressansprüche zuordnen? Da würde nämlich stehen:
Liegt ein Verschulden des DG vor, kann dieser nur die nachzuzahlenden Beiträge des vorangegangenen Lohnzahlungszeitraumes einbehalten, da das Recht auf Betiragsabzug spätestens bei der auf die Fälligkeit des Beitrags nächstfolgenden Entgeltzahlung ausgeübt werden muss. (Was heißt das genau, versteh ich nicht) Gibts dazu ein Beispiel? Hätte in meinem Fall der Dienstgeber Schuld?
Liegt ein Verschulden des DG nicht vor, kann dieser die nachzuzahlenden Beiträge auch für weiter zurückliegende Lohnzahlungszeiträume einbehalten, wobei bei einer Entgeltzahlung nicht mehr Beiträge abgezogen werden dürfen, als auf zwei Lohnzahlungszeiträume entfallen. Dabei sind die Beiträge des laufenden Lohnzahlungszeitraums und die nachzuzahlenden Beiträge zusammenzurechnen.
Wo könnte man etwas nachlesen?
Hat so etwas schon wer abgerechnet?
Was mache ich im Jahr 2006? Da gibts ja dann ebenfalls ein Minus? Wien handhabt man so etwas?
Bitte helft mir!
Ich würde das ganz dringend brauchen (wie es halt eh immer so ist)
LG Birgit