Sachbezug – Aufrollung laufendes Jahr möglich?

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  • #14273
    brigit28
    Teilnehmer

    Liebe Mitglieder!
    Ich habe ein „kleines Problem“.
    Ein Dienstgeber möchte nun für einen Dienstnehmer den Sachbezug ab Jänner 2006 nachverrechnen!
    Kann ich da einfach so das Jahr 2007 aufrollen? Wie funktioniert dies dann?
    Die Lohnsteuer ist ja eigentlich eine Schuld des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss die Lst lediglich abziehen und an die Finanz abführen. Kann ich dem DN die ganze Lst für 2007 abziehen, dann hat er ja ein Minus bei der Oktober Abrechnung?
    Wie verhält es sich im Bereich der SV? Darf ich denn da überhaupt die ganze SV für 2007 rückverrechnen oder nur einen Teil? Kann man das dem Kapitel Regressansprüche zuordnen? Da würde nämlich stehen:

    Liegt ein Verschulden des DG vor, kann dieser nur die nachzuzahlenden Beiträge des vorangegangenen Lohnzahlungszeitraumes einbehalten, da das Recht auf Betiragsabzug spätestens bei der auf die Fälligkeit des Beitrags nächstfolgenden Entgeltzahlung ausgeübt werden muss. (Was heißt das genau, versteh ich nicht) Gibts dazu ein Beispiel? Hätte in meinem Fall der Dienstgeber Schuld?

    Liegt ein Verschulden des DG nicht vor, kann dieser die nachzuzahlenden Beiträge auch für weiter zurückliegende Lohnzahlungszeiträume einbehalten, wobei bei einer Entgeltzahlung nicht mehr Beiträge abgezogen werden dürfen, als auf zwei Lohnzahlungszeiträume entfallen. Dabei sind die Beiträge des laufenden Lohnzahlungszeitraums und die nachzuzahlenden Beiträge zusammenzurechnen.

    Wo könnte man etwas nachlesen?
    Hat so etwas schon wer abgerechnet?
    Was mache ich im Jahr 2006? Da gibts ja dann ebenfalls ein Minus? Wien handhabt man so etwas?
    Bitte helft mir!
    Ich würde das ganz dringend brauchen (wie es halt eh immer so ist)
    LG Birgit

    #19564
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Birgit!

    Das ist nichts anderes wie eine Nachzahlung. Davon gibt es in „PV i.d. Praxis“ genug Beispiele. Nur rechnest Du es als Sachbezug. = Abzug in der gleichen Höhe wie das Brutto.
    Für Vorjahr mußt Du das L16 korrigierten, da die SV in Anspruchsjahr kommt. Lohnsteuer wahrscheinlich mit 4/5 und 1/5 ins laufende Jahr. Siehe Beispiele im Buch.
    Laufende Jahr aufrollen.
    Damit es kein „Minus“ wird, mach die Aufrollung im November gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld.
    Da sich das Jahressechstel im Jahr 2007 ändert (steigt), hast Du vielleicht noch Gestaltungsmöglichkeiten. 😉

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