Sachbezug – Aufrollung?

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  • #15899

    Hallo!
    Habe 2010 durch eine falsche Auskunft den Sachbezug „Freie Station“ bei meiner Hausangestellten bei Urlaubstagen aliquot gekürzt. Kann ich die Nachzahlung des Sachbezuges einfach im Februar 2011 abrechnen oder ist eine Aufrollung für 2010 notwendig? Könnte das bei einer Prüfung beanstandet werden?

    Vielen Dank im Voraus!

    #23299

    Hallo Christian!

    Nachdem der 15. Februar noch nicht erreicht ist, bitte unbedingt aufrollen!

    LG

    #23301

    hallo roland!

    was passiert wenn der 15.2. vorbei ist? kann ich hier noch den sachbezug aufrollen?
    was hast das für „konsequenzen“ bzw. was ist hier zu machen?

    lg

    #23300

    Hallo Stephanie!

    Aufrollverpflichtung nach wie vor (auch nach dem 15.2.) in der SV mit Korrektur BN und BGN, allerdings ist mit 15.2. in der Lohnsteuer „Schluss“ (wegen der Veranlagungen).
    Versteuerung somit als „Nachzahlung“ für abgelaufene Kalenderjahre (am besten mit dem Softwarehaus klären bezüglich der „technischen“ Abwicklung).

    LG

    #23302
    hofi
    Teilnehmer

    Hallo alle zusammen,

    Wir haben jetzt auch so ein Problem wegen Aufrollung.
    Allerdings geht es hier um die Jahre 2008 und 2009. Wir sollen diese Jahre für einen Dienstnehmer (lt.Steuerberaterin) aufrollen und auszahlen und ans Finanzamt in Papierform das neue L16 schicken. Es geht um die steuerfreien Auslandsbezüge welche nicht berücksichtigt wurden, da keiner dieses Doppelbesteuerungsabkommen mit der Slowakei so richtig behandeln kann.
    Meiner Ansicht ist es nicht mehr möglich für diese Jahre aufzurollen. Der Dienstnehmer muss sich ans Finanzamt wenden.
    Was meint Ihr dazu ??

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