Startseite › Foren › Laufender Bezug › Sachbezug Altersteilzeit
- Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 5 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren, 2 Monate von
mm aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
20.5.2006 um 18:01 Uhr #13488
Bitte um Hilfe
AN Blockzeit in der Altersteilzeit KV Handel Ausendienstmitarbeiter.
Der AN hat in der Vollarbeitszeit Gehalt und Provision sowie einen Sachbezug gehabt, aber lt.DG soll er keinen Sachbezug mehr angesetzt bekommer in der Freizeitphase.Meine Berechnung wäre Gehalt und Provision und Sachbezug davon 75% da er 50% seine Arbeitszeit verkürzte somit hätte er auch seinen Sachbezug weil das ja ein Vorteil aus der Arbeitsverhältnis ist. Wer hat schon damit Erfahrung und kann mir helfen.
lg.Andrea23.5.2006 um 1:11 Uhr #17763Hallo Andrea,
ich habe das bisher in einem Fall auch so ähnlich gerechnet wie von dir geschildert, und zwar Grundbezug plus laufende Prämien und Sachbezug als Berechnungsbasis für den Bezug während der Altersteilzeit. Denn natürlich ist auch der Sachbezug ein Vorteil aus dem Dienstvervehrältnis und gehört daher einbezogen.
Grüsse 😉
Lena27.6.2006 um 11:22 Uhr #17764IST ER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG?
Ich diskutiere mit einem Kollegen darüber-er meint, dieser wäre NUR LSt,DB,DZ+KommSt-pflichtig, ich meine, NATÜRLICH auch normal SV-DN/DG-pflichtig, DA ja Vorteil aus dem DV. Weshalb solltens GRAD DA mal was freistellen…?
Hat sich da was geändert…oder war das immer so…. bin ich echt am Holzweg? Ich finde einfach keine gscheiten schlüssigen Texte dazu.Könnte mir da jemand eine Quelle nennen, wo das klipp + klar drinsteht!?
(Vorzugsweise Internet….)Danke EUCH!
Sonja29.6.2006 um 8:30 Uhr #17765*snief* weiss da keiner was dazu….
Übrigens …. interessant: im SozDok findet sich der Passus “ bei vorz. Beendigung sind die Zeitguthaben 1:1(!) abzugelten – wie wir aber wissen, sind diese 1: 1,5 auszuzahlen…. vielleicht hab ich ja eine alte Version erwischt…
oder weiss einer eine Erklärung dazu?14.9.2006 um 10:24 Uhr #17766Kann leider nicht weiterhelfen, weil ich selber einen schwierigen Altersteilzeitfall habe.
ATZ in Freizeitphase, geht jetzt vorzeitig in Pension. Ich hätte das Zeitguthaben 1:1 abgegolten. (Kannst mir jemand die Quelle nennen, wo das auch so drinnen steht?)
Weiteres Problem: zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung wurde ein bestimmter Betrag als freiwillige Abfertigung vereinbart. Zur Berechnung des maximalen steuerlich begünstigten Betrages (6%), darf ich da auch vom Lohnzeitraum und Gehalt vor Eintritt in die ATZ ausgehen? Wenn da wer was weiß – wäre mir eine große Hilfe.
Danke celi14.9.2006 um 13:42 Uhr #17767hi!
hier mal eine entscheidung/ein artikel, der dir vielleicht weiterhilft:
Abgeltung von Zeitguthaben am Ende des Dienstverhält-nisses nach Altersteilzeit -OGH 6. 4. 2005, 9 ObA 96/04i, ARD 5600/15/2005
lg
mm -
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.