Ich habe folgende Frage (Unklarheit): Ein Mitarbeiter erhält zu einem „nicht jubiläumswürdigen“ Jahr ein Sachgeschenk im Wert von € 1.500,–. (Abrechnungstechnisch SV lfd. Bezug, LST SZ 67(1,2) EStG. In diesem Fall kommt aber die 20% Regelung zur Anwendung.
Dadurch das das Sachgeschenk lohnsteuerlich als sonstiger Bezug versteuert wird, muss ich die SV aufteilen. Meiner Meinung nach, berechne ich trotzdem die SV des Sachgeschenk mit 18,2% und ziehe dann diesen Betrag von der SV laut 20% Regelung ab.
Liege ich wirklich richtig? Oder sieht das jemand von Euch anders?
LG
Jeanny