Sachbezug 20% Regelung

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  • #16330

    Ich habe folgende Frage (Unklarheit): Ein Mitarbeiter erhält zu einem „nicht jubiläumswürdigen“ Jahr ein Sachgeschenk im Wert von € 1.500,–. (Abrechnungstechnisch SV lfd. Bezug, LST SZ 67(1,2) EStG. In diesem Fall kommt aber die 20% Regelung zur Anwendung.

    Dadurch das das Sachgeschenk lohnsteuerlich als sonstiger Bezug versteuert wird, muss ich die SV aufteilen. Meiner Meinung nach, berechne ich trotzdem die SV des Sachgeschenk mit 18,2% und ziehe dann diesen Betrag von der SV laut 20% Regelung ab.

    Liege ich wirklich richtig? Oder sieht das jemand von Euch anders?

    LG
    Jeanny

    #24242

    Leider nur Theorie nun, aber ich erinnere eine Diskussion mit dem Vortragenden, aber wird da nicht zuerst die SV im sonstigen Bezug gerechnet und dann erst der laufende Bezug?
    Diskussion war, weil diese Variante die Bemessungsgrundlage für den günstigeren Steuersatz gemindert hat, zum Nachteil des Arbeitsnehmers, hier also nichts von Günstigkeitsprinzip.

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