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- Dieses Thema hat 15 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre, 10 Monate von Roland.
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8.3.2009 um 11:41 Uhr #14981
Hallo liebe KollegenInnen!
Mir ist aufgefallen, dass im Brutto-Netto-Rechner des BMF zwar ein Sachbezugswert berücksichtigt werden kann, aber bei der Berechnung der DN-SV die 20% Regel nicht berücksichtigt wird!
Ist das sonst noch jemandem aufgefallen oder habe ich einen Denkfehler?
Liebe Grüße, Susanne8.3.2009 um 21:15 Uhr #21191Hallo Susanne!
Interessantes Detail!
Die 20%-Regel wird bei diesem Programm tatsächlich nicht unterstützt, du hast keinen Denkfehler!LG
14.3.2009 um 15:53 Uhr #21192Jetzt komme ich drauf, dass das LV-Programm dies auch nicht berücksichtigt. Wie kann ich da „händisch“ eingreifen? Eine eigene Lohnart anlegen, aber wie definieren?
Danke im voraus,
Susanne16.3.2009 um 8:51 Uhr #21190biggiTeilnehmerWelches Lohnprogramm verwendest Du?
Kannst Du nicht beim Support der Firma anrufen?
Vielleicht kann aber jemand mit dem gleichen Lohnprogramm helfen.
Liebe Grüße
Biggi
17.3.2009 um 10:19 Uhr #21187Habe BMD,
hat sich das da schon jemand genauer angeschaut?
lg susanne17.3.2009 um 11:00 Uhr #21188Hallo Susanne,
auch wir haben BMD und dieses Programm berücksichtigt die 20%-Regel.
ich habe folgendes Beispiel im Testklienten gerechnet:
Gehalt 1.400,00, Sachbezug 600,00 – das Programm rechnet SV 300,00 (20 % von 1.400,00 = 280,00 und 1 % von 2.000,00 = 20,00 – gesamt 300,00)
und wenn du in der Bruttoerfassung Netto-Info (F7) drückst und dort auf die SV springst und „enter“ machst, zeigt es auch an, dass die 20%-Regel berücksichtigt wird.
Sollte das bei deiner Version nicht sein, musst du den Support anrufen, dann fehlt irgendein Update.
LG Gabriele18.3.2009 um 9:09 Uhr #21189Hallo Gabriele,
vielen Dank für deine Antwort … jetzt habe ich nochmals nachkontrolliert und es funktioniert. Habe offensichtlich beim letzten Mal irgendetwas falsch gemacht.
lg susanne18.3.2009 um 13:09 Uhr #21186biggiTeilnehmerFreut mich, dass sich alles aufgeklärt hat.
Habe gleich bei mir kontrolliert, ob die Regel berücksichtigt wird. Wie zu erwarten, ist alles ok.
Liebe Grüße
Biggi
P.S.: Wenn nur Gutverdiener Firmen-PKW’s haben und es sonst keine Sachbezüge gibt, ist diese Regel nicht relevant, da es sich immer ausgeht.
14.6.2009 um 0:12 Uhr #21193Hallo!
Hab eine andere Frage zur 20 % – Regel:
Was ist in einem Monat, in dem Sonderzahlungen zur Auszahlung gelangen? Muss man diese bei den 20% der Geldbezüge berücksichtigen oder nimmt man hier nur die laufenden Bezüge?
Liebe Grüße,
Julia14.6.2009 um 0:24 Uhr #21194noch was….
was ist mit steuerfreien Tagesgeldern? sind die auch zu berücksichtigen!
Danke nochmals!
LG
Julia16.6.2009 um 21:27 Uhr #21195Servus Julia!
Nur die laufenden Bezüge ohne den steuerfreien Reisekosten.
LG
21.4.2010 um 8:58 Uhr #21196Hallo!
Hab wieder eine Frage zum Sachbezug:
Es wurde ja jetzt festgestellt, dass der vom DG übernommene SV-Anteil kein geldwerter Vorteil mehr ist und daher nicht mehr zum lohnsteuerpflichtigen Lohn dazugehört. Meine Frage jetzt: kann man aber diesen SV-Anteil weiter als Werbungskosten für die LSt-Bemessungsgrundlage geltend machen oder dürfen diese nicht mehr berücksichtigt werden?
Bin nämlich gerade am Überarbeiten meiner Übungsbeispiele für meine Teilnehmer und bin mir da nicht mehr so sicher!
LG
Julia16.1.2011 um 12:30 Uhr #21200Hallo!
Hab da eine Interessensfrage:
Einer meiner Leute hatte jetzt eine externe Prüfung bei der WKO und dort hat der Prüfer gemeint, die 20 % – Regel gibts nur für die Dienstwohnungen …. kann das sein bzw. ist das neu? lt. Ortner gilt das für alle Sachbezüge und ich hab das bisher auch immer so gehandhabt….LG
Julia18.1.2011 um 22:48 Uhr #21197Hallo Julia!
Eindeutig für ALLE Sachbezüge.
LG
19.1.2011 um 8:45 Uhr #21198Hallo Roland!
Danke für die Bestätigung!Hab ich es doch gewusst…
Ich dachte schon, ich hab da was versäumt…. oder sonst was….
LG
Julia -
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