Hallo PV-Trainerin (Kollegin)!
Es gibt schon ein paar Regeln, z.B. dass bei der Errechnung des Werts eines Überstundengrundlohns zuerst auf Cent kfm. gerundet wird und dann erst mit der Anzahl der Überstunden multipliziert wird.
Oder: die LSt wird exakt mit allen Nachkommastellen berechnet und erst das Ergebnis kfm. auf Cent gerundet.
Oder: Gebr. LZZR: Hier wird die tägliche LSt ermittelt, dann auf Cent kfm. gerundet und erst danach mit der Anzahl der Kalendertage multipliziert.
All das sind aber Nebensächlichkeiten, die ich (da spreche ich jetzt aber nur für mich) als Rundungsdifferenz nicht bewerte, wenn jemand nicht „korrekt“ rundet.
LG